Digital Markets Act: Auswirkungen des EU-Gesetzes auf die Nutzung deines Smartphones

Die EU mag für dich weit entfernt und irrelevant für deinen Smartphone-Alltag erscheinen. Doch mit dem Digital Markets Act beweist sie das Gegenteil. Nach erfolgreichen Maßnahmen wie dem Ende des Auslands-Roamings, das den Telko-Firmen den Preiswucher zu deinem Vorteil beendete, zielt die EU nun darauf ab, die Monopole bei Smartphone-Plattformen zu durchbrechen.

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Der Digital Markets Act (DMA) setzt neue strenge Regeln für große Tech-Marken. Seit dem 7. März 2024 müssen wichtige Anbieter dir mehr Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl von Apps und Diensten auf deinem Smartphone ermöglichen.

Was ist der Digital Markets Act (DMA)?

Der Digital Markets Act (DMA) ist ein Gesetz, das speziell für digitale Märkte konzipiert ist und im November 2022 in Kraft getreten ist. Die ersten Auswirkungen des Gesetzes wurden seit dem Frühjahr 2024 spürbar. Der DMA zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb bei digitalen Diensten zu gewährleisten und neuen Angeboten bessere Chancen zu bieten.

Gemäß dem DMA müssen große Anbieter von wichtigen Betriebssystemen und führenden Online-Plattformen, auch bekannt als „Gatekeeper“, es künftig kleineren Anbietern erleichtern, ihre Apps und Dienste zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen gegen den DMA drohen diesen Gatekeepern empfindliche Geldstrafen und im Extremfall sogar die Aufspaltung ihrer Unternehmen.

Der DMA ist darauf ausgerichtet, die Macht der großen Tech-Unternehmen einzudämmen und ein ausgewogeneres Ökosystem für digitale Dienste zu schaffen. Durch die Förderung von Wettbewerb und Innovation soll er letztendlich den Verbrauchern mehr Auswahl und bessere Produkte bieten.

Welche Firmen und Dienste sind Gatekeeper?

Gatekeeper sind große Anbieter, die den digitalen Markt dominieren und dadurch den Wettbewerb einschränken sowie die Wahlmöglichkeiten der Nutzer beeinflussen können. Auf deinem Smartphone sind vermutlich mehrere Gatekeeper vertreten. Die EU hat sechs Gatekeeper identifiziert:

  • Alphabet (Google)
  • Amazon
  • Apple
  • Bytedance (TikTok)
  • Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram)
  • Microsoft (Windows, LinkedIn)

Diese Unternehmen beherrschen Teile des digitalen Ökosystems und haben damit erheblichen Einfluss auf den Markt. Unter den 22 identifizierten Gatekeeper-Diensten mit marktbeherrschender Stellung sind die folgenden besonders bedeutsam:

  • Betriebssysteme: Android, iOS, Windows PC
  • Browser: Chrome, Safari
  • Soziale Netzwerke: TikTok, Facebook, Instagram, LinkedIn
  • Messenger: WhatsApp, Facebook Messenger
  • Suchmaschinen: Google Suche
  • Vermittlungsdienste: Google Maps, Google Play, Google Shopping, Amazon Marketplace, Apple App Store, Meta Marketplace
  • Videosharing: YouTube
  • Werbedienste: Google, Amazon, Meta

Diese Dienste haben einen signifikanten Marktanteil und üben daher eine erhebliche Kontrolle über ihre jeweiligen Branchen aus.

Der Digital Markets Act (DMA) der EU setzt klare Regeln für Gatekeeper fest:

  1. Gleichbehandlung: Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte und Dienste nicht bevorzugt behandeln und müssen anderen Anbietern faire Bedingungen bieten.
  2. Freie App-Installation: Nutzer sollen die Freiheit haben, Apps von verschiedenen Quellen auf ihren Smartphones zu installieren, ohne von Gatekeepern eingeschränkt zu werden.
  3. Wahlfreiheit bei Standard-Apps: Nutzer sollen nicht gezwungen sein, sich auf die Standard-Apps der Betriebssysteme zu verlassen, sondern Alternativen wählen können.
  4. Interoperabilität bei Chat-Diensten: Die DMA sieht vor, dass große Chat-Dienste wie WhatsApp und Facebook Messenger ihre Plattformen für den Austausch von Nachrichten mit kleineren Chat-Apps öffnen müssen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Besonders bei Apples iOS-Plattform hat der DMA einen spürbaren Handlungsdruck ausgelöst. Einige Spekulanten gehen sogar soweit, dass die neuen Regeln zu einem „EU-iPhone“ führen könnten.

DMA verlangt freie Wahl des App Stores auf iPhones

Der Digital Markets Act (DMA) hat eine bedeutende Veränderung für iPhone-Nutzer mit sich gebracht: die freie Wahl des App Stores. Während unter Android schon immer die Möglichkeit bestand, Apps aus verschiedenen Quellen herunterzuladen, war der Apple App Store bisher die einzige zulässige Adresse für iPhone-Apps. Doch das hat sich geändert.

Seit dem Update auf iOS 17.4 können Nutzer nun Apps auch aus alternativen App Stores oder von Webseiten auf ihren iPhones installieren. Dies öffnet die Tür für eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten und Innovationen auf dem iPhone-Markt.

Unternehmen wie MacPaw und Mobivention bereiten sich bereits darauf vor, ihre eigenen App-Marktplätze zu starten. Epic Games plant sogar die Rückkehr von Fortnite auf das iPhone, was für viele Fans eine erfreuliche Nachricht sein dürfte.

Besonders vorteilhaft ist diese Änderung für App-Anbieter, die Abonnements als In-App-Käufe anbieten. Durch das Sideloading können sie die Provisionen an Apple erheblich reduzieren und damit auch die Kosten für die Nutzer senken. Statt bis zu 30 Prozent vom Umsatz im App Store zu zahlen, müssen sie nun lediglich eine „Kerntechnologie-Abgabe“ in Höhe von 50 Cent für jede erste jährliche Installation entrichten.

Allerdings ist das Sideloading in der mobilen Apple-Welt noch nicht so einfach zugänglich, wie es die EU sich erhofft hatte. Die Installation von alternativen App-Marktplätzen ist noch mühsam und mit vielen Schritten verbunden. Zudem ist das Sideloading bisher nicht für iPad und Apple Watch verfügbar, was weitere Fragen aufwirft.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt das Thema der App Store-Provisionen ein umstrittenes Thema. Unternehmen wie Spotify sind nach wie vor der Meinung, dass die Bedingungen von Apple nicht fair genug sind. Die Zukunft der App-Vertriebskanäle und der Provisionsforderungen von Apple bleibt daher weiterhin spannend und wird sicherlich weitere Entwicklungen mit sich bringen.

Standard-Apps löschen und Alternativen nutzen

Dank des Digital Markets Act (DMA) bist du nicht mehr dazu verpflichtet, die Standard-Apps des Betriebssystems zu akzeptieren. Zudem werden nicht deinstallierbare Apps wohl bald der Vergangenheit angehören. Konkret fordert der DMA:

  1. Öffnen von Links: Links dürfen sich nicht mehr ausschließlich in den vorgegebenen Standard-Apps der Betriebssystemanbieter öffnen, wie zum Beispiel Browser und Kartendienste.
  2. Deinstallation nicht benötigter Apps: Alle Apps, die nicht zwingend für die grundlegende Funktionsfähigkeit des Betriebssystems erforderlich sind, sollen vom Nutzer gelöscht werden können. Dies reduziert das Problem der Speicherplatz raubenden Bloatware.

Erste Auswirkungen sind bereits unter iOS sichtbar:

  • Seit dem Update auf iOS 17.4 besteht kein Zwang mehr, Safari als Standard-Browser zu verwenden. Stattdessen kannst du in einem Auswahlmenü oder später in den Einstellungen alternative Browser wie Chrome, Firefox oder Edge festlegen.
  • Die Videochat-App FaceTime ist seit dem gleichen iOS-Update nicht mehr standardmäßig auf dem iPhone und iPad installiert. Möchtest du sie dennoch nutzen, kannst du sie einfach aus dem App Store herunterladen.

Apple hat weitere Maßnahmen geplant, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden:

  • Bis März 2025 soll es möglich sein, eine alternative Standard-Navigations-App zu wählen. Anstelle von Apple Karten kannst du dann beispielsweise Google Maps oder TomTom als Standard-Navi-App festlegen.
  • Ein Migrations-Tool wird den Umstieg von Safari auf andere Browser erleichtern. Die Einführung ist voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 geplant.
  • Voraussichtlich ab Ende 2024 soll es möglich sein, Safari vollständig zu deinstallieren.

Diese Änderungen bieten den Nutzern mehr Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl ihrer bevorzugten Apps und Dienste auf ihren Geräten.

DMA: Mehr Vielfalt in der Google-Suche

Auf Grundlage des Digital Markets Act überwacht die EU nun, ob Google eigene Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt platziert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Einträgen in Google Shopping und Google Maps. Als Reaktion darauf hat Google folgende Maßnahmen angekündigt:

  1. Ausführlichere Darstellung von Ergebnissen von Spezialsuchmaschinen: Google wird Ergebnisse von Spezialsuchmaschinen wie Vergleichsportalen für Flüge, Hotels oder Shopping künftig prominenter anzeigen. Diese Ergebnisse erhalten mehr Platz in den sogenannten Karussell-Galerien, wodurch Nutzer horizontal scrollen können, um zwischen den verschiedenen Ergebnissen zu wechseln.
  2. Gleichberechtigte Darstellung von Informationen zu bestimmten Orten: Bei Suchanfragen zu einem bestimmten Ort wird Google Informationen aus seinem eigenen Kartendienst gleichberechtigt neben denen aus anderen Quellen anzeigen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Vielfalt in den Suchergebnissen zu erhöhen und sicherzustellen, dass Nutzer eine breitere Auswahl an relevanten Informationen erhalten. Durch eine ausgewogenere Darstellung der Suchergebnisse wird der Wettbewerb gefördert und die Fairness im digitalen Markt verbessert.

Nachrichtenaustausch zwischen verschiedenen Messenger-Apps

Die EU hat erkannt, dass die Chat-Apps von WhatsApp und dem Facebook Messenger zu stark abgeschottet sind. Um den Wettbewerb zu fördern und die Interoperabilität zu verbessern, sollen diese Gatekeeper-Dienste nun für den Datenaustausch mit anderen Chat-Diensten geöffnet werden. Dazu gehören Apps wie Threema, Signal, Telegram und Apples iMessage.

Der Digital Markets Act sieht eine schrittweise Annäherung vor:

  1. Einzelner Nachrichtenaustausch: Im ersten Schritt sollen WhatsApp und der Facebook Messenger ermöglichen, dass Nutzer Textnachrichten, Bilder, Videos und andere Dateien an Nutzer anderer Chat-Apps senden können, und umgekehrt. Meta hat bereits die technische Grundlage dafür geschaffen, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen.
  2. Gruppenchat-Interoperabilität: Als nächstes soll es möglich sein, dass Nutzer verschiedener Apps an Gruppenchats teilnehmen können. Diese Funktion soll bis Ende 2025 eingeführt werden.
  3. Sprach- und Videoanrufe zwischen verschiedenen Messenger-Diensten: Schließlich sollen auch Sprach- und Videoanrufe zwischen verschiedenen Messenger-Apps ermöglicht werden. Diese Funktion soll bis zum Jahr 2027 umgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die großen Chat-Dienste gemäß dem Digital Markets Act nur öffnen müssen, wenn kleinere Dienste daran interessiert sind, mit ihnen zu kommunizieren. Einige Dienste wie Threema und Signal haben jedoch kein Interesse daran, da sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit haben.

Diese Schritte sollen dazu beitragen, die Nutzererfahrung zu verbessern, den Wettbewerb zu stärken und die Innovation in der Messaging-Landschaft zu fördern.

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